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   VG Darmstadt, 14.09.2005 - 5 E 2117/02 (3)   

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https://dejure.org/2005,24630
VG Darmstadt, 14.09.2005 - 5 E 2117/02 (3) (https://dejure.org/2005,24630)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14.09.2005 - 5 E 2117/02 (3) (https://dejure.org/2005,24630)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14. September 2005 - 5 E 2117/02 (3) (https://dejure.org/2005,24630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für die Unterbringung von Asylbewerbern; Festlegung von Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften mit rückwirkender Kraft durch Landesgesetz; Freistellung der Kreise von jeglichen Kosten zur Erfüllung staatlicher Aufgaben; Zulässigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Zahlung von 2.856.215,07 EUR gegen das Land Hessen für die Unterbringung von Asylbewerbern im Schwalm-Eder-Kreis abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 08.05.2001 - 10 N 399/98

    Erstattung der Kosten der Flüchtlingsaufnahme durch Kommunen

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.09.2005 - 5 E 2117/02
    Denn die Verordnung, die die gesetzlich festgelegten Pauschalen herabgesetzt habe, sei, wie der Hess. VGH mit Beschluss vom 08.05.2001 - 10 N 399/98 - erkannt habe, nichtig.

    Schließlich muss bei einem etwaigen Fehlbetrag substantiiert dargelegt werden, dass der Kreis wegen des Fehlbetrags an einer angemessenen Wahrnehmung seiner Aufgaben insgesamt gehindert ist (Hess. VGH, Beschl v. 08.05.2001 - 10 N 399/98 - Umdruck S. 10, unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.09.2005 - 5 E 2117/02
    Schließlich muss der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (st. Rspr. des BVerfG, Beschl. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; BVerfG, Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91 - BVerfGE 88, 384 [404]; zuletzt Beschl. v. 23.07.2002 - 2 BvL 14/98 - LKV 2002, 569 ff.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.09.2005 - 5 E 2117/02
    Schließlich muss der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (st. Rspr. des BVerfG, Beschl. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; BVerfG, Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91 - BVerfGE 88, 384 [404]; zuletzt Beschl. v. 23.07.2002 - 2 BvL 14/98 - LKV 2002, 569 ff.).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.09.2005 - 5 E 2117/02
    Schließlich muss der Vertrauensschutz zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (st. Rspr. des BVerfG, Beschl. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [272]; BVerfG, Beschl. v. 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91 - BVerfGE 88, 384 [404]; zuletzt Beschl. v. 23.07.2002 - 2 BvL 14/98 - LKV 2002, 569 ff.).
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